Rechtsprechung
LSG Bayern, 23.10.2012 - L 2 P 69/12 B ER |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Pflegeversicherung
- openjur.de
Dem Versicherten ist es im Rahmen der Interessenabwägung bei der Geltendmachung des pauschalierten Höchstbetrages für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel zuzumuten, den Anspruch als Sachleistung bzw. einen Anspruch auf Kostenerstattung geltend zu machen, so dass ...
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Interessenabwägung - Geltendmachung des pauschalierten Höchstbetrages für zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel - Anspruch als Sachleistung bzw. Anspruch auf Kostenerstattung - Einstweilige Anordung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Regensburg, 14.09.2012 - S 8 P 71/12
- LSG Bayern, 23.10.2012 - L 2 P 69/12 B ER
Papierfundstellen
- NZS 2013, 305
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05
Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)
Auszug aus LSG Bayern, 23.10.2012 - L 2 P 69/12
Können ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Beeinträchtigungen entstehen, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären, und ist dem Gericht eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, so verlangt der Anspruch des Antragstellers auf effektiven Rechtsschutz eine Eilentscheidung anhand einer umfassenden Güter- und Folgenabwägung (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005, Az.: 1 BvR 569/05).
- LSG Bayern, 18.05.2017 - L 4 P 59/13
Anspruch auf den Höchstbetrag und beantragten persönlichen Budget für …
Die Beschwerde zum Bayer. Landessozialgericht ist mit Beschluss vom 23. Oktober 2012 zurückgewiesen worden (Az.: L 2 P 69/12 B ER).Zur Ergänzung des Tatbestandes wird auf die Beklagtenakten, die Gerichtsakten des Sozialgerichts (S 2 P 54/09 ER (Pflegestufe I); S 2 P 55/09 (Pflegestufe I); S 8 P 71/12 ER), die Gerichtsakten des Bayer. Landessozialgerichts (L 2 P 38/09 B ER (Pflegestufe II); L 2 P 69/12 B ER; L 4 KR 440/14 B ER und L 4 KR 9/15 RG (häusliche Krankenpflege); L 4 KR 356/16 B ER) sowie auf die Klage- und Berufungsakte verwiesen, die Gegenstand der Entscheidung waren.